Die Behandlung traumatischer Armplexusschäden erfolgt phasenabhängig. Nach der Akutbehandlung
(Phase I), neurologischer Diagnostik (Phase II), neurochirurgischen Eingriffen inkl.
deren Nachbehandlung (Phase III/IV) können funktionsverbessernde Eingriffe (Phase
V) indiziert sein. Im voranstehenden Beitrag (s. S. 343 – 358) wurden die Phase I – IV
behandelt. Dieser Beitrag stellt die funktionsverbessernden Operationen der Phase
V dar.
Es schließen sich die Phasen VI (Regeneration nach Sekundäroperationen) und VII (gekennzeichnet
durch Reintegration des Patienten) an.
Wegen des komplexen Bildes der Armplexuslähmung muss die Behandlung interdisziplinär
erfolgen: Neben einer adäquaten krankengymnastischen Weiterbehandlung ist eine enge
Kooperation zwischen dem medizinischen Behandlungsteam (Operateur, Krankengymnasten,
Masseure, Ergotherapeuten, Pflegepersonal) und einer orthopädischen Werkstatt mit
allen Möglichkeiten der Herstellung von Hilfsmitteln, Orthesen und Prothesen erforderlich.